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Bei der Erdbestattung wir der Verstorbene in einen Sarg gebettet, in diesem Sarg auf den Friedhof oder Kirchhof überführt und dort in einem Erdgrab beigesetzt. Die Beisetzung kann in Verbindung mit einer Trauerfeier erfolgen.

Die Friedhöfe und Kirchhöfe bieten verschiedene Grabformen an.

Das Wahlgrab ist preislich die aufwändigste Form, ermöglicht aber nach Ablauf der Ruhefrist (in Berlin 20 Jahre) eine Verlängerung und auch Nachbelegen durch Urnen während der Ruhefrist und nach Ablauf der Selben auch ein Nachbelegen durch einen weiteren Sarg.

Des Weiteren ist es möglich, mehrere Wahlstellen nebeneinander zu belegen, so dass Ehepartner oder auch Partner anderer Lebensgemeinschaften einen gemeinsamen Ruheplatz finden können.

Als Alternative dazu können Reihengräber angeboten werden, bei denen es jedoch keinerlei Wahlrecht gibt und die auch nicht nach belegt und verlängert werden können. Es werden sowohl Reihengräber angeboten, die über für Zeit der Ruhefrist von den Angehörigen gepflegt werden können, als auch Grabanlagen, die von den Trägern der Friedhofe / Kirchhöfe über die gesamte Ruhezeit gepflegt werden.

Zu letzteren gehören die anonymen Gräber.

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