Die allgemeinen Geschäftsbedingungen des Unternehmens
"Stelzer - Bestattungen" ,
nachfolgend nur Unternehmen genannt, lauten wie folgt:
Das Unternehmen und sein Selbstverständnis.
Das Unternehmen hat sich gegründet, um im Bereich Humanbestattung tätig zu sein. Alle anderen Arten der Bestattung, zum Beispiel Tierbestattungen, werden von uns nicht durchgeführt. Alle Tätigkeiten werden so durchgeführt, dass die Würde der verstorbenen Person nicht angetastet wird. Es wird zugesichert, dass die verstorbene Person nur in soweit bewegt wird, wie es die ordentliche Bestattung erfordert. Das Unternehmen wird den Auftraggebern in jeder Situation ein fairer Partner sein. Den Auftraggebern obliegt die Entscheidung, an welchen Ort die verstorbene Person bestattet, bzw. beigesetzt wird. Durch das Unternehmen werden alle unmittelbar mit einem eingetretenen Todesfall im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten erledigt. Dazu gehören: Die Organisation und Durchführung der Trauerfeier, die Lieferung aller für die Bestattung notwendigen Ausrüstungsgegenstände und Vorrichtungen, soweit diese nicht von den Partnern, zum Beispiel Friedhöfen, zu stellen sind. Das Unternehmen wird bei der Beantragung von Vorschusszahlungen auf Renten behilflich sein, bzw. bei Alleinstehenden, die Renten abmelden. Auf Wunsch der Auftraggeber wird das Unternehmen auch bei der Kündigung anderer Verpflichtungen der verstorbenen Person unterstützend tätig werden. Ausdrücklich wird darauf hingewiesen, dass von uns keine Rechts- und Rentenberatungen durchgeführt werden dürfen. Eine Hilfestellung bei der Kontaktaufnahme mit Vertretern entsprechender Berufsgruppen, wird durch das Unternehmen erfolgen, wenn das gewünscht wird.
Alle vom Unternehmen organisierten Trauerfeiern gelten als Familienfeiern und haben keinen öffentlichen Charakter. Für, von den Auftraggebern gewünschte Inhalte der Feiern, sind diese gegenüber Dritten verantwortlich. Das Unternehmen ist auch in dieser Beziehung nur unterstützend tätig. Redeninhalte werden mit den Auftraggebern abgestimmt. Für, bedingt durch die künstlerische Freiheit des Redners, eintretende Abweichungen kann das Unternehmen nicht zur Rechenschaft gezogen werden. Reden werden aber immer so gestaltet, dass die Würde aller lebenden oder verstorbenen Menschen nicht angetastet wird.
Die geschäftliche Grundlage des Unternehmens.
Das Unternehmen finanziert sich aus den Betriebseinnahmen. Aus diesen Betriebseinnahmen werden alle Verpflichtungen bestritten. Die Gewinne stehen allein den jeweiligen Inhabern zu. Bestattungsaufträge sind unmittelbar nach Erteilung durch den Auftraggeber zu bezahlen. Durch das Unternehmen kann ein Zahlungsaufschub gewährt werden. Die Zahlungsfristen sind in jedem Falle einzuhalten. Anderen Falls ist das Unternehmen nicht zur Leistung verpflichtet. Ein Auftraggeber, der seiner Zahlungspflicht nicht nachkommt, kann nicht verlangen, dass eine Trauerfeier durchgeführt wird. Er ist für alle, dadurch entstehenden Nachteile Dritter verantwortlich. Die Personen, die bei dem Unternehmen einen Bestattungsauftrag auslösen, erkennen die allgemeinen Geschäftsbedingungen an und bestätigen das durch ihre Unterschrift.
Die allgemeinen Rechtsgrundlagen des Unternehmens.
Das Unternehmen richtet sein Geschäft nach den allgemeinen Rechtsgrundsätzen des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) aus. Weitere Grundlagen für das Rechtsgeschäft sind die Bestattungs- und Friedhofsgesetzte der jeweiligen Länder und weiterer, für das Unternehmen gültige Gesetze und Rechtsvorschriften. Sollten Gesetze den Wünschen von Auftraggebern wiedersprechen, dann wird das Unternehmen gesetzeskonform handeln. Das gilt auch in den Fällen, in denen Ausländisches Recht berührt wird. Das Unternehmen wird in diesem Fall bemüht sein, den Wünschen des Auftraggebers so weit wie möglich zu entsprechen, ohne gültiges Recht zu verletzen.
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