Dorotheenstädtischer Friedhof II
Dieser Friedhof wurde 1842 durch die
Dorotheengemeinde angelegt, da der gemeinsame
Friedhof mit der Friedrichswerderschen Gemeinde zu
klein geworden war und die stetig wachsende
Dorotheengemeinde einen eigenen Ruheplatz für ihre
verstorbenen Mitglieder forderte. Nach einigen
Auseinandersetzungen mit der Friedrichswerderschen
Gemeinde konnte sie ihren Willen schließlich
durchsetzen.
Am 12. Januar 1843 erfolgte dann die
erste Bestattung auf dem neuen Friedhof und zwar die
des Lebensmittelhändlers Johann Michael Wendt. In
diesem Jahr folgten noch circa 280 weitere
Bestattungen, der Großteil davon waren Kinder, die
dem damals weit verbreiteten Kindstod zum Opfer
fielen.
Das älteste, heute immer noch erhaltene Grab
ist das Wandgrab der Professorenfamilie Schultz-Schultzenstein,
das im Jahre 1851 erbaut wurde. Der Friedhof wurde
aber nicht nur ausschließlich von Mitgliedern der
Dorotheenstädtischen Kirchgemeinde genutzt, sondern
auch von Einwohnern rund um die Liesenstraße, da die
Friedhofsgebühren bis 1886 für Mitglieder der
Gemeinde genauso niedrig waren wie für
Nichtmitglieder.
Ab März 1943 begannen die ersten Beisetzungen der
Bombenopfer des Zweiten Weltkrieges, 1945 wurden
ganze Gemeinschaftsgräber angelegt, da die Zahl der
durch den Krieg Getöteten überhand nahm. Heute sind
an der Hauptallee des Friedhofs je links und rechts
schlichte Ehrengräber zu sehen, die an die Opfer
erinnern.
Auch die Friedhofskapelle wurde im Zweiten
Weltkrieg zerstört, der berühmte schwedische
Baumeister Otto Bartning setzte sich jedoch gleich
an einen neuen Entwurf, sodass die neue sogenannte
„Notkirche“ als Ersatz bereits 1950/51 erbaut werden
konnte.
Heute umfasst die Friedhofsfläche circa drei Hekar, es finden jährlich um die hundert
Bestattungen statt. Der Friedhof wurde von einer
evangelischen Glaubensgemeinde gegründet, in unseren
Zeiten können dort aber nur noch Mitglieder der
Dorotheenstädtischen Gemeinde beerdigt werden.
Hierbei stehen die Erd- und Feuerbestattung im
Angebot. Da nicht jeder beliebige Grabstein
zugelassen werden kann, ist auch hier vorher eine
Grabsteingenehmigung erforderlich. Es besteht die
Möglichkeit, in einem Wahlgrab bestattet zu werden
oder auch in einer Urnengemeinschaftsanlage.
Bei dem Wahlgrab ist eine Totenruhe von 20 Jahren
vorgeschrieben. Soll diese Frist erweitert werden,
muss die Verlängerung in der Regel mindestens fünf
Jahre betragen.
Für die Grabpflege sind die Angehörigen selbst
zuständig, außer bei einer Urnengemeinschaftsanlage.
Sie haben aber weiterhin die Möglichkeit, das Grab
gegen Bezahlung vom Friedhofsgärtner pflegen zu
lassen. Die auf dem Friedhof befindlichen
Ehrengräber dagegen werden automatisch durch die
Friedhofsverwaltung erhalten, da oft keine
Angehörigen mehr vorhanden sind und sie unter
Denkmalschutz stehen.
Öffnungszeiten:
Januar 8-16 Uhr
Februar 8-17 Uhr
März 8-18 Uhr
April 8-19 Uhr
Mai-August 8-20 Uhr
September 8-19 Uhr
Oktober 8-18 Uhr
November 8-17 Uhr
Dezember 8-16 Uhr
Adresse: Dorotheenstädtischer Kirchhof
Liesenstraße 9
1000 Berlin 65
Verwaltung: Verwaltung der Friedhöfe der
Friedrichswerderschen Gemeinde
Liesenstraße 9
13355 Berlin
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Fotos vom Friedhof I & II der Dorotheenstädtischen und Friedrichswerderschen Gemeinden
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